Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale

Gemäß Tourismusgesetz 2018 sind für:

Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche € 146,40/Jahr (€ 60,00 Gemeindezuschlag + € 86,40 Landesabgabe) und

Wohnungen über 50 m² Nutzfläche € 249,60/Jahr (€ 129,60 Gemeindezuschlag + € 120,00 Landesabgabe)

zu entrichten. 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Land OÖ - Tourismusgesetz 2018