Sogenannte "E-Mopeds" - E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max. 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 01.10.2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds.
Die Änderungen auf einen Blick:
- Führerschein: mind. Klasse AM
- Zulassung inkl. Nummertafel
- Versicherung: Kfz-Haftpflicht
- Motorradhelmpflicht für E-Mopeds: kein Fahrradhelm
- Fahrbahn benützen: Radfahranlagen sind tabu
Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten!
Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:
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