Neue Regeln für "E-Mopeds" ab 01.10.2026

Sogenannte "E-Mopeds" - E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max. 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 01.10.2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds.

Die Änderungen auf einen Blick:

- Führerschein: mind. Klasse AM

- Zulassung inkl. Nummertafel

- Versicherung: Kfz-Haftpflicht

- Motorradhelmpflicht für E-Mopeds: kein Fahrradhelm

- Fahrbahn benützen: Radfahranlagen sind tabu

Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten!


Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:

Flyer_Neue_Regeln_E-Mopeds_2026.pdf herunterladen (0.15 MB) 

  • Veröffentlicht: 08. September 2026