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Das sogenannte „Hochzeitsschiessen“ ist grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen.
Ob Meldungen bei der Gemeinde und Polizei ausreichend sind oder ob eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Braunau a.I. notwendig ist, hängt vom verwendeten Schießmaterial ab.
Bei einem Hochzeitsschießen ist jedenfalls Folgendes zu beachten:
Nur unter Einhaltung aller Bedingungen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit von Ortsüblichkeit und Rechtmäßigkeit eines Hochzeitsschießens ausgegangen werden. Ist dies nicht der Fall, so stellen solche möglicherweise Verwaltungsübertretungen nach dem OÖ Polizeistrafgesetz oder dem Pyrotechnikgesetz dar und drohen dafür Geldstrafen bis zu € 3.600,00 und Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen.
Es wird daher empfohlen zeitgerecht (mind. 4 Wochen) im Vorfeld mit der BH Braunau, Frau Scharinger Rücksprache zu halten.
Weitere Informationen:
Hochzeitsschiessen.pdf herunterladen (0.02 MB)
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/521323.htm