Neues Hundehaltegesetz ab 01.12.2024

Ab dem 1. Dezember 2024 ändert sich für bestehende Hundebesitzer wenig. Das neue Gesetz gilt für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde. Für spezielle Hunde bis zum achten Lebensjahr gilt ab 1. Dezember 2024 eine Leinen- und Maulkorbpflicht bis zu einer erfolgreichen "Freitestung“.

Spezielle Hunde: 

Darunter fallen Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.

Sie gelten unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe und Gewicht als große Hunde. Bei Zweifeln, ob der Hund ein spezieller Hund ist, muss ein Sachverständigengutachten (z. B. vom Tierarzt) bei der Gemeinde vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Einstufung.

Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://hundehaltung-ooe.at/ und 

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm

  • Veröffentlicht: 19. November 2024