Ehrenbezeichnung "Erbhof" - Familie Maier, vulgo "Kiligan"

Bäuerlichen Familien, deren Besitz seit mindestens 200 Jahren in direkter Linie vererbt wurde, kann das Recht zur Führung der Ehrenbezeichnung "Erbhof" verliehen werden.

Voraussetzung für die Verleihung ist, dass der bäuerliche Besitz in dieser Zeit innerhalb derselben Familie übertragen worden ist, mit einem Wohnhaus versehen ist und vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst bewohnt und bewirtschaftet wird. 

Der Hof der Familie Maier, vulgo "Kiligan" in Unterweinberg entspricht alldem und hat daher um diese Ehrenbezeichnung angesucht.

Am Mittwoch, 11.05.2022 fand nunmehr im Schlossmuseum Linz die Erbhoffeier statt. Dabei wurden die Erbhofträger geehrt und die Erbhofzeichen (Ehrenurkunde und Erbhoftafel) feierlich überreicht.

Wir gratulieren Familie Maier sehr herzlich zu der Ehrenbezeichnung ihres Hofes!

Erbhoffeierv.l.n.r.: LH Mag. Thomas Stelzer, Johann Maier, Maria Maier, Doris Maier, Johannes Maier, Bgm. Andreas Stuhlberger, LR Michaela Langer-Weninger, PPM

Erbhoffeierv.l.n.R.: Johann Maier, Maria Maier, Doris Maier, Johannes Maier


ErbhoffeierLH Mag. Thomas Stelzer

ErbhoffeierMichaela Langer-Weninger, PMM





  • Veröffentlicht: 18. Mai 2022