Förderungen
Studenten (bis zum 27. Lebensjahr), welche den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schalchen haben, können einen Antrag auf Förderung am Gemeindeamt stellen.Die Antragstellung hat während dem Semester bzw. spätestens 2 Monate nach Ende des jeweiligen Semesters zu erfolgen. Es ist hierfür der Nachweis über Antragsformular und Studienbestätigung vorzulegen.
Die Förderung beträgt € 150,-- pro Semester.
Die neuen Förderungsrichtlinien gelten ab Herbstsemester 2023.
Antragsformular.pdf ausdrucken (0.12 MB)