Förderung für Schalchner Studenten ab Herbstsemester 2023

Studenten (bis zum 27. Lebensjahr), welche den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schalchen haben, können einen Antrag auf Förderung am Gemeindeamt stellen.
Die Antragstellung hat während dem Semester bzw. spätestens 2 Monate nach Ende des jeweiligen Semesters zu erfolgen. Es ist hierfür der Nachweis über Antragsformular und Studienbestätigung vorzulegen.

Die Förderung beträgt € 150,-- pro Semester.

Die neuen Förderungsrichtlinien gelten ab Herbstsemester 2023.


Antragsformular.pdf ausdrucken (0.12 MB)

Zuständig