Gemeindeförderung zur Errichtung einer privaten Photovoltaikanlage

Die Gemeinde Schalchen gewährt Personen mit Hauptwohnsitz in Schalchen, rückwirkend für das Jahr 2022 bis zum Jahr 2027, für neuinstallierte private Photovoltaikanlagen auf Einfamilien- bzw. Doppelwohnhäuser, welche im Gemeindegebiet von Schalchen errichtet werden, eine einmalige Förderung.

Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der nachgewiesenen Bundesförderung und ist mit einem Höchstbetrag von € 500,00 pro Anlage gedeckelt.

Der Förderantrag inkl. Nachweis der Bundesförderung muss innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung der Bundesförderung beim Gemeindeamt Schalchen eingebracht werden.


Näheres zu den Förderrichtlinien/Förderkriterien: Förderrichtlinien_Förderkriterien_Förderung_privater_Photovoltaikanlagen.pdf herunterladen (0.4 MB)

Antrag_um_die_Gemeindeförderung_zur_Errichtung_einer_privaten_Photovoltaikanlage.pdf herunterladen (0.55 MB)


Zuständig