Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale

Gemäß OÖ Tourismusgesetz 2018 sind für:

Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche € 126,00/Jahr (€ 54,00 Gemeindezuschlag + € 72,00 Landesabgabe) und

Wohnungen über 50 m² Nutzfläche € 216,00/Jahr (€ 108,00 Gemeindezuschlag + € 108,00 Landesabgabe)

zu entrichten. 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Land OÖ - Tourismusgesetz 2018