Saalmiete für die Benützung d. Mehrzweckhalle

Für die Benützung der Mehrzweckhalle ist folgende Saalmiete zu entrichten: 

Tarifordnung f. Mehrzweckhalle

Es ist zu beachten, dass bei bestimmten Saalmieten ein Reinigungsentgelt, welches nach der tatsächlichen Reinigungsdauer und Materialaufwand bemessen wird, zu entrichten ist.